In Kroatien ist es möglich, bestimmte Bauarbeiten durchzuführen und einfache Bauwerke ohne Baugenehmigung zu errichten, vorausgesetzt, dass alle geltenden Vorschriften und – sofern erforderlich – der Hauptentwurf eingehalten werden.

In der Praxis gibt es häufig Anfragen zum Bau von modularen Häusern, Pavillons, kleinen Blockhütten, Überdachungen, Gartenhäusern und ähnlichen Bauwerken – insbesondere in Bezug darauf, ob Bauunterlagen vor Baubeginn erforderlich sind. Es besteht oft die irrige Annahme, dass kleine oder vorgefertigte Bauwerke keine Genehmigung benötigen, da sie als „einfache Bauwerke“ gelten.

Aus rechtlicher Sicht ist es jedoch wichtig, die Verordnung über einfache und andere Bauwerke und Arbeiten („Narodne novine“ Nr. 112/2017, 34/2018, 36/2019, 98/2019, 31/2020, 74/2022) zu konsultieren.

Unsere Kanzlei bietet fachkundige rechtliche Beratung und Unterstützung in allen Phasen der Planung, des Bauens und der Einhaltung der kroatischen Bauvorschriften.

Grundsätzlich gilt: Bauwerke dürfen nicht geplant oder errichtet werden, wenn sie durch Bebauungspläne oder andere Vorschriften verboten sind. Es gibt jedoch Ausnahmen – bestimmte Bauvorhaben sind ohne Baugenehmigung oder ohne Hauptentwurf zulässig.

Beispiele:

Beispiele:

In Gebieten mit Standortgenehmigung für Robinson-Tourismus gilt:

Ohne Baugenehmigung und Hauptentwurf: Zelte aus Segeltuch oder flexiblen Materialien bis 20 m²

Ohne Baugenehmigung, aber mit Hauptentwurf: Baumhäuser oder Holzbauwerke bis 20 m²

Wir unterstützen Investoren, Grundstückseigentümer und Bauunternehmen dabei:

festzustellen, ob für ein geplantes Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist

die notwendigen Unterlagen vorzubereiten und einzureichen

den Baubeginn gesetzeskonform zu melden

Bußgelder, Verzögerungen oder Verwaltungsstreitigkeiten zu vermeiden

ihre Rechte bei Kontroll- oder Aufsichtsverfahren zu schützen

Um Entscheidungen der Bauaufsicht über Abrissverfügungen zu vermeiden, ist es entscheidend, sowohl das Baugesetz als auch die oben genannte Verordnung einzuhalten.

Für ausländische Bürger oder Unternehmen, die in Kroatien in Immobilien oder Entwicklungsprojekte investieren möchten, bietet unser Team rechtliche Unterstützung auf Englisch, Deutsch und Italienisch. Wir beraten zu Bauplanungsbedingungen, Eigentumsverhältnissen, Baugenehmigungen, Bauverträgen und Haftung von Auftragnehmern.