In der anwaltlichen Praxis vertreten wir zunehmend Beschuldigte, die keine kroatischen Staatsangehörigen sind und weder die kroatische Sprache noch die lateinische Schrift beherrschen. Darüber hinaus verfügen sie regelmäßig weder über Kenntnisse des kroatischen Strafverfahrensrechts noch über Erfahrungen mit Strafverfahren in der Republik Kroatien.

Aus unserer praktischen Erfahrung in der Verteidigung solcher Mandanten ergibt sich, dass eine Kommunikation zwischen Beschuldigtem und Verteidiger in einer Sprache, die der Beschuldigte versteht, von entscheidender Bedeutung ist. Nur so kann eine qualitativ hochwertige rechtliche Beratung gewährleistet und sichergestellt werden, dass der Beschuldigte seine Rechte im Strafverfahren vollständig versteht. Zwar sieht die kroatische Strafprozessordnung (im Folgenden: StPO) vor, dass ausländische Staatsangehörige bei amtlichen Verfahrenshandlungen Anspruch auf einen gerichtlich bestellten Dolmetscher haben; dieses Recht beschränkt sich jedoch ausschließlich auf die gesetzlich vorgesehenen offiziellen Verfahrenshandlungen.

Von ebenso großer, wenn nicht sogar entscheidender Bedeutung für die Verteidigung ist jedoch die Kommunikation zwischen Beschuldigtem und Verteidiger außerhalb der offiziellen Verfahrenshandlungen. Die Vorbereitung der Verteidigung, die anwaltliche Beratung vor der ersten Vernehmung sowie die laufende Kommunikation während des gesamten Strafverfahrens sind wesentliche Voraussetzungen dafür, dass der Beschuldigte das Verfahren versteht und seine Verteidigungsrechte wirksam wahrnehmen kann.

Unsere Erfahrungen bei der Vertretung deutschsprachiger Beschuldigter zeigen, dass sich Mandanten deutlich sicherer fühlen und größeres Vertrauen zu ihrem Verteidiger entwickeln, wenn die Beratung in ihrer Muttersprache beziehungsweise in einer Sprache erfolgt, die sie vollständig verstehen. Dies gilt insbesondere für Beschuldigte, die sich in Untersuchungshaft befinden und ihre Verteidigung ausschließlich in persönlichen und vertraulichen Gesprächen mit ihrem Verteidiger vorbereiten können, ohne dass ein Dolmetscher oder andere Personen anwesend sind.

Gerade die anwaltliche Beratung vor der ersten Vernehmung ist von besonderer Bedeutung, da es sich in der Regel um Personen handelt, die weder mit dem kroatischen Strafverfahren noch mit den Besonderheiten des kroatischen Strafrechts vertraut sind.

In diesem ersten Beratungsgespräch erhält der Beschuldigte erstmals Klarheit darüber, welcher Straftat er verdächtigt wird, auf welche Weise er sich verteidigen kann, welche weiteren Verfahrensschritte zu erwarten sind und welche möglichen Ergebnisse das Strafverfahren haben kann.

Auf der Grundlage dieser Informationen über den Ablauf des Verfahrens sowie über seine Rechte und Pflichten ist der Beschuldigte in der Lage, gemeinsam mit seinem Verteidiger eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, in welcher Weise er sein Recht auf Verteidigung ausüben möchte.

Eine umfassende und verständliche Belehrung über die Rechte des Beschuldigten stellt häufig eine wesentliche Voraussetzung für deren wirksame Ausübung dar. Eine klare Kommunikation und ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Verteidiger und Mandant bilden daher oftmals den Schlüssel zu einer erfolgreichen Wahrnehmung der Verteidigungsrechte während des gesamten Strafverfahrens.

In sämtlichen Phasen des Strafverfahrens sind ein auf Vertrauen beruhendes Verhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigtem sowie eine klare Kommunikation in einer Sprache, die der Beschuldigte versteht, unverzichtbare Bestandteile des Rechts auf Verteidigung. Ebenso bedeutsam sind die fachliche Kompetenz und die langjährige Erfahrung des Verteidigers im Bereich des Strafrechts.

Befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder verbüßt bereits eine Freiheitsstrafe, stellt der Verteidiger häufig seine einzige rechtliche Stütze bei der Wahrung seiner Rechte dar. Dies kommt der besonderen Bedeutung der persönlichen Freiheit Rechnung, deren Entziehung zu den schwerwiegendsten staatlichen Eingriffen gegenüber dem Einzelnen in einem demokratischen Rechtsstaat zählt.

Die Kommunikation zwischen Beschuldigtem und Verteidiger stellt daher einen wesentlichen Bestandteil der effektiven Ausübung des Rechts auf Verteidigung dar, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen, die weder die kroatische Sprache noch die lateinische Schrift beherrschen und mit dem materiellen Strafrecht sowie dem Strafverfahrensrecht der Republik Kroatien nicht vertraut sind.