Wenn Sie als ausländische natürliche oder juristische Person beabsichtigen, eine Immobilie in Kroatien zu erwerben, ist es wichtig, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu kennen – insbesondere, ob Sie eine rechtliche Beratung oder eine Genehmigung des Ministeriums für Justiz und Verwaltung benötigen.
Als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, Islands, Norwegens oder Liechtensteins dürfen Sie Immobilien in Kroatien unter denselben Bedingungen wie kroatische Staatsbürger erwerben.
Keine Genehmigung des Justizministeriums ist erforderlich.
Ausnahme: Der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen war bis zum 30. Juni 2023 eingeschränkt.
Natürliche Personen aus der Schweiz dürfen Immobilien (außer landwirtschaftlichen Flächen) frei erwerben, müssen jedoch einen Nachweis des vorübergehenden Aufenthalts in Kroatien vorlegen.
Juristische Personen aus der Schweiz benötigen keine Genehmigung, wenn die Immobilie geschäftlich genutzt wird (z. B. Büros, Läden, Produktionsräume) – vorbehaltlich gewisser Ausnahmen.
Wenn Sie aus einem Land außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz kommen, dürfen Sie in Kroatien nur dann Immobilien erwerben, wenn zwischen Ihrem Heimatstaat und Kroatien ein Reziprozitätsverhältnis besteht.
In diesem Fall ist erforderlich:
Die aktuelle Liste der Staaten mit Reziprozitätsverhältnis wird regelmäßig auf der offiziellen Website des Ministeriums veröffentlicht.
Wenn Sie kein Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweiz sind, benötigen Sie eine Genehmigung – vorausgesetzt, dass Reziprozität besteht.
Ein Reziprozitätsverhältnis liegt vor, wenn Ihr Heimatstaat kroatischen Staatsbürgern erlaubt, unter vergleichbaren rechtlichen Bedingungen dort Immobilien zu erwerben.
Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Vorbereitung und Sammlung aller notwendigen Dokumente, darunter:
Der Antrag wird durch uns beim kroatischen Justizministerium eingereicht – persönlich oder postalisch über die zuständige Behörde.
Das Ministerium prüft die Unterlagen und erteilt einen Genehmigungsbescheid oder lehnt den Antrag ab.
Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel bei 30 bis 90 Tagen, abhängig vom Einzelfall.
Bei positiver Entscheidung erfolgt:
Abschluss der Kaufabwicklung
Antrag auf Eintragung des Eigentumsrechts beim zuständigen Grundbuchgericht
Wird der Antrag abgelehnt, darf für dieselbe Immobilie erst nach fünf Jahren ein neuer Antrag gestellt werden.
Wichtig: Ein ohne erforderliche Genehmigung abgeschlossener Kaufvertrag ist rechtlich nichtig.
Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf die rechtliche Betreuung ausländischer Käufer und Investoren beim Erwerb von Immobilien in Kroatien.
Unsere Leistungen umfassen: