Eigentumsschutz ist für den Fall möglich, dass eine Person willkürlich in den Besitz einer anderen Person belaestigt, sei es, dass sie sie im Besitz stört oder ihr diesen Besitz wegnimmt, und gleichzeitig muss bekannt sein, dass der Eigentümer das Eigentum selbst erworben hat, indem er es einem anderen gewaltsam, heimlich oder durch Vertrauensmissbrauch wegnimmt, hat er das Recht, das Eigentum zu schützen, aber er hat nicht das Recht, es vor der Person zu schützen, der er es willkürlich weggenommen hat, aber er wird dazu in der Lage sein, dies zu tun, wenn die Immobilie beruhigt ist.