06.07.2025
Nießbrauch und Wohnrecht – Schützen Sie Ihre Rechte mit rechtlicher Sicherheit
In unserer täglichen Praxis begegnen wir häufig Fragen wie:
-Kann ich jemandem die Nutzung meiner Immobilie erlauben, ohne das Eigentum zu übertragen?
-Wie kann ich einem Familienmitglied ein lebenslanges Wohnrecht sichern?
-Wie wird das Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen?
Die Antwort auf diese Fragen liegt im Nießbrauchrecht und Wohnrecht – persönliche Dienstbarkeiten, die die Nutzung fremder Immobilien ermöglichen, ohne Eigentümer zu sein.
Was ist das Nießbrauchrecht?
Das Nießbrauchrecht berechtigt eine Person (Nießbraucher), eine Immobilie vollständig zu nutzen, Einkünfte (z. B. Miete) daraus zu erzielen und sie zu verwalten, als wäre sie Eigentümer – jedoch unter der Voraussetzung, dass die Substanz und Zweckbestimmung der Immobilie erhalten bleiben.
Es kann sich auf Häuser, Wohnungen, Geschäftsobjekte, Grundstücke oder sogar bewegliche Sachen beziehen.
Es kann befristet oder auf Lebenszeit vereinbart werden.
Es bietet dem Nutzer Sicherheit und schafft klare rechtliche Verhältnisse.
Das Recht wird im Grundbuch eingetragen und genießt dadurch rechtlichen Schutz.
Was ist das Wohnrecht?
Das Wohnrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit, die einer Person (Wohnberechtigter) erlaubt, eine fremde Wohnung oder ein Haus ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen – unter Wahrung der Substanz der Immobilie.
Im Unterschied zum Nießbrauchrecht:
-beinhaltet es kein Recht auf wirtschaftliche Nutzung (z. B. Vermietung),
-bezieht es sich nur auf Wohnraum,
-ist es auf den Eigenbedarf des Wohnberechtigten und seiner Familie beschränkt.
In der Praxis wird es oft genutzt, wenn Eltern ihren Kindern Immobilien übertragen, sich aber ein lebenslanges Wohnrecht sichern möchten.
Warum ein Vertrag über Nießbrauch oder Wohnrecht?
Ein schriftlicher Vertrag über Nießbrauch oder Wohnrecht ist unerlässlich, um alle Beteiligten rechtlich abzusichern.
Der Vertrag wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen, wodurch er rechtsgültig und durchsetzbar wird.
Er regelt u. a.:
-Wer die Immobilie in welchem Umfang nutzen darf
-Dauer des Rechts (lebenslang oder befristet)
-Ob Einkünfte (z. B. Miete) erzielt werden dürfen
-Pflichten bezüglich Instandhaltung, Nebenkosten, Steuern usw.
-Möglichkeiten und Bedingungen zur Kündigung
Wie wir Ihnen helfen können?
Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente rechtliche Unterstützung in allen Phasen:
-Erstellung von Verträgen über Nießbrauch oder Wohnrecht
-Rechtliche Prüfung des Grundbuchstands der Immobilie
-Notarielle Begleitung und rechtliche Beratung
-Eintragung ins Grundbuch – schnell und zuverlässig
-Vertretung bei Streitigkeiten und Schutz der Rechte aller Beteiligten
Sie möchten Ihre Immobilie absichern?
Sie planen, einem Familienmitglied das Wohnrecht zu gewähren?
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei mit Vertrauen – wir sind für Sie da.
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