13.05.2025
Das Gesetz zur Änderung des Grundbuchgesetzes wurde am 4. November 2024 im Amtsblatt Nr. 127/2024 veröffentlicht und trat am 11. November 2024 in Kraft.
Das Gesetz zur Änderung des Grundbuchgesetzes bringt zahlreiche Änderungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Verfahren zur Einrichtung und Erneuerung von Grundbüchern mit dem Ziel einer schnelleren und effizienteren Durchführung und Abwicklung von Verfahren in den Verfahren zur Erneuerung und Errichtung von Grundbüchern mit sich .
Es wurde die Möglichkeit der Erneuerung des Grundbuchs für eine oder eine geringere Anzahl von Katasterparzellen eingeführt, die von Amts wegen auf Antrag des für Justizangelegenheiten, Katasterwesen zuständigen Ministeriums oder auf Vorschlag einer Partei durchgeführt wird und dies ermöglicht Durch die Harmonisierung und Einrichtung des BZP wird in den Fällen, in denen ca. 90 % der Katastralgemeinde angeglichen werden, das Verfahren der Erneuerung des Grundbuchs für die verbleibenden 10 % durchgeführt, wodurch die Voraussetzungen für den Eintritt der gesamten Katastralgemeinde in die BZP erfüllt sind.
Darüber hinaus wird das Verfahren im Einzelkorrekturverfahren vereinfacht und es wird festgelegt, dass das Gericht eine Anhörung nur dann abhält, wenn es dies für notwendig erachtet, und dass diese Anhörung zur Berichtigung innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des letzten Tages der Frist stattfinden muss zur Einreichung von Anträgen und Einsprüchen.
Die beschriebenen Änderungen und Ergänzungen werden zu einer schnelleren und effizienteren Umsetzung der Verfahren zur Berichtigung und/oder Eintragung von Parzellen in das Grundbuch beitragen und die für den Inhaber von Eigentumsrechten und anderen dinglichen Rechten an Immobilien von großer Bedeutung ist.
Die Harmonisierung der Kataster- und Grundbuchbedingungen ist wichtig im Hinblick auf die Aktivierung des Eigentums von Grundbucheigentümern, die Durchführung von Investitionen, die Bereitstellung von Datenbanken für lokale Selbstverwaltungseinheiten für die Anwendung von Steuern und anderen Vorschriften, welche die Eigentümer zur Zahlung öffentlicher Abgaben gemäß den entsprechenden in der Republik Kroatien geltenden positiven Vorschriften, verpflichten.
Durch die betreffenden Änderungen des Grundbuchgesetzes wird auch der Kreis der Personen erweitert, die berechtigt sind, in den Grundbuchdatenbanken aller Katastralgemeinden nach Namen und Namen des Inhabers der Buchrechte zu suchen und darauf zuzugreifen, Notare und Rechtsanwälte können bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Gerichtsbarkeit und die Verwaltungsbehörden der Bezirke oder der Stadt Zagreb wahrnehmen, zu deren Aufgabenbereich auch die Wahrnehmung staatlicher Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung kostenloser Prozesskostenhilfe gehört.
Die beschriebenen Änderungen des Grundbuchgesetzes werden zu einer schnelleren und effizienteren Durchführung der Verfahren zur Erneuerung des Grundbuchs führen, was für Inhaber von Grundbuchrechten äußerst wichtig ist.