Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht
Zwangsvollstreckungsverfahren sind Verfahren zur zwangsweisen Einziehung fälliger Forderungen eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner.
Die Zwangsvollstreckung kann in das gesamte Vermögen des Schuldners durchgeführt werden. Man unterscheidet die Vollstreckung in Geldmittel, in das Gehalt, in Immobilien, bewegliche Sachen, Geschäftsanteile, Aktien sowie in alle anderen Vermögensrechte.
• Einbringung von Vollstreckungsanträgen
• Erstellung von Rechtsmitteln gegen Vollstreckungsbeschlüsse
• Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem Notar
• Vertretung in gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren sowie Durchführung der außergerichtlichen Zwangsvollstreckung
Das Insolvenzrecht regelt das Insolvenzverfahren von Handelsgesellschaften in der Republik Kroatien, die Befriedigung der Forderungen der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzschuldner, den Verkauf des Vermögens des Insolvenzschuldners sowie Bestimmungen über den Insolvenzplan.
• Einbringung eines Insolvenzantrags gegen den Schuldner
• Vertretung des Schuldners im Insolvenzverfahren
• Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
• Vertretung des Schuldners und/oder der Gläubiger im vorinsolvenzlichen Verfahren
• Vertretung im Liquidationsverfahren sowie im Verfahren betreffend nachträglich aufgefundenes Vermögen einer Handelsgesellschaft


