Gründung einer Gesellschaft
Die Gründung einer Gesellschaft ist durch die Bestimmungen des Gesetzes über Handelsgesellschaften geregelt. Die Firma ist der Name, unter dem die Gesellschaft am Markt tätig ist.
Diese Rechtsanwaltskanzlei bietet rechtliche Vertretung im Verfahren der Gründung von Handelsgesellschaften in der Republik Kroatien an, und zwar für alle Gesellschaftsformen in der Republik Kroatien.
Wir bieten rechtliche Vertretung bei der Gründung folgender Gesellschaftsformen an:
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
• Aktiengesellschaft (AG)
• Einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung (j.d.o.o.)
• Rechtsberatung hinsichtlich der am besten geeigneten Gesellschaftsform, die den Bedürfnissen und Interessen des Mandanten sowie seinem Geschäftsvorhaben entspricht
• Erstellung der erforderlichen Dokumentation für die Gründung einer Handelsgesellschaft (Gründungserklärung, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Beschluss über die Bestellung eines Geschäftsführers usw.)
• Vertretung im Verfahren der Eintragung der Gesellschaft beim zuständigen Gericht
• Erstellung von Vollmachten und sonstiger gesellschaftsrechtlicher Dokumentation
• Gründung von Gesellschaften aus der Ferne, ohne dass der Mandant persönlich beim zuständigen Gericht erscheinen muss
• Koordination des gesamten Gründungsverfahrens sowie Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen


