12.06.2025
Die Erbschaft von Vermögen innerhalb der Europäischen Union kann einfacher sein, als Sie denken – dank des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ). Dieses Zeugnis ermöglicht es Erben, Legataren, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern, ihre Rechte in jedem Mitgliedstaat ohne zusätzlichen Anerkennungs- oder besonderen Verfahren einfach nachzuweisen.
Das ENZ wird auf einem offiziellen Formular ausgestellt und soll grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten beschleunigen und vereinfachen. Obwohl das Zeugnis in allen EU-Mitgliedstaaten gültig ist, zeigt die Praxis, dass es bei der Eigentumsregistrierung im kroatischen Grundbuch zu Problemen kommen kann.
Wo liegt das Problem?
Das kroatische Grundbuchrecht verlangt eine detaillierte Beschreibung der Immobilie – einschließlich Flurstücknummer und Katastergemeinde – um das Vermögen eindeutig identifizieren zu können. In einigen Mitgliedstaaten, wie z. B. Deutschland, ist eine solche detaillierte Beschreibung nicht erforderlich, da deren Recht keine entsprechenden Anforderungen stellt. So kann ein deutsches Gericht ein ENZ ohne präzise Immobilienidentifikation ausstellen, was in Kroatien die Eigentumsregistrierung erschweren kann.
Kroatische Gerichte lehnen in der Praxis solche Eintragungen oft ab, weil die nach kroatischem Recht erforderlichen Informationen fehlen.
Wie lassen sich Komplikationen vermeiden?
Es ist wichtig zu wissen, dass das Land, in dem das Grundbuch geführt wird, die Regeln für die Eintragung bestimmt. Daher muss das Europäische Nachlasszeugnis zwar rechtlich gültig sein, es muss jedoch den kroatischen Rechtsstandards entsprechen. Fehlen im Zeugnis ausreichende Angaben zur Identifikation der Immobilie, kann eine zusätzliche rechtliche Auslegung, die Beschaffung ergänzender Unterlagen oder sogar die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens erforderlich sein. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei all diesen Schritten – von der Analyse der Dokumente bis zur Durchführung des Verfahrens bei den zuständigen Behörden –, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte ordnungsgemäß eingetragen und geschützt werden.
Sie besitzen ein ENZ und sind unsicher, ob es für die Eintragung ausreicht?
In solchen Fällen ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend. Unsere Kanzlei bietet Ihnen fachkundige Unterstützung bei der Prüfung des Europäischen Nachlasszeugnisses, der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und der Abwicklung des gesamten Eintragungsverfahrens im Grundbuch – damit Sie Ihre Erbrechte stressfrei durchsetzen können.
2023-12-13 00:00:00
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2024-04-15 00:00:00
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