Vertrag über leistung der bauarbeiten


Vertrag über leistung der bauarbeiten

Angesichts des hohen Wertes des Vertragsgegenstandes, der Beteiligung einer großen Anteil von Personen under Komplexität der Bauarbeiten, in der Praxis ist ein Bauvertrag eine aüßerst komplexe juriatische Arbeit. Wie dad Gesetz di erwähnte juristische Arbeit sieht, lesen Sie weiter in dieses Artikel.

 

Vertrag über Leistung der Bauarbeiten - jurustische Beschreibung

Der Gegenstand von Verträgen der Leistung von Bauarbeiten wird mit dem Obligationenrechtgesetz, (Amtsblatt 35/2005, 41/2008, 78/2015, 29/2018), Baugesetz (Amtsblatt 153/2013, 20/2017, 39/2019, 125/2019)

Gesetz über Tätigkeiten und Aktivitäten des Raumplanes und Bauen ( Amtsblatt 78/2015, 118/2018, 110/2019) und Gesetz über Bauprodukte ( Amtsblatt 76/2013, 130/2017, 39/2019, 118/2020), geregelt.

Erst werden wir zunächst darauf hinweisen, dass das Oblugationenrechtgesetz den Bauvertrag definiert. Mit dem genannten Vertrag, ist der Auftragsnehmer verpflichtet, nach einem bestimmten Projekt, innerhalb der vereinbarten Frist ein Gebäude auf einem bestimmten Grunstück, oder auf einem solchen Grundstück, oder auf einem bestehenden Gebäude, sonstige Bauarbeiten durchführen, und der Auftraggeber verpfluchtet sich, ihm dafür einen bestimmten Preis zu zahlen. Daher, beim Abschluss eines Bauvertrages ist ein Partner der Auftragnehmer und der andere der Auftraggeber. Deshalb muss der Bauvertrag schriftlich abgeschlossen werden, und auch für alle späteren Vertragsänderungen, gelten. Außerdem muss der Auftragnehmer für jede Abweichung vom Projekt oder den vertraglich vereinbarten Arbeiten, die schriftliche Zustimmung des Auftragsgebers einholen.

Anderseits regelt das Baugesetz die Planung, Errichtung, Nutzung und Inhaltstaltung von Gebäuden, sowie die Durchführung behördlicher und sonstiger damit zusammenhängender Verfahren zur Gewährleistung des Schutzes und Raumplanung im Einklang raumplanerischen Vorschriften und Sicherstellung der Grundanforderungen an den Bau und anderer für den Bau vorgeschriebener Bedingungen mit diesem Gesetz und der auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Voschriften, sowie der Sondervoschriften.

 

WESENTLICHE BESTANDTEILE DER LEISTUNG DES BAUVERTRAGES

Aus der zuvor dargelegten Definition eines Bauvertrages aus dem Obligationenrechtgesetz können wir ersehen, dass die wesentlichen Bestandteile eines Bauverteages, folgende sind:

- Bauwerke - das Obligationenrechtgesetz legt fest, dass Bauwerke, alle Gebäude, Dämme, Brücken, Tunnels, Wasserleitungen, Abwasserkanäle, Straßen, Eisenbahnen und Brunnen, sind;
- Grundstück - das Gesetz über Eigentum und andere dingliche Rechte (Amtsblatt 91/1996, 68/1998, 137/1999, 22/2000, 73/2000, 114/2001, 79/2006, 114/2006, 146/2008, 38,2008, 153/2009, 90/2010, 143/2012, 152/2014), wie auch das Grundbuchgesetz (Amtsblatt 63/2019) schreiben unterschiedliche Definitionen von Grundstücken, vor. Für die Zwecke des Vertrages über die Leistung der Bauarbeiten, muss das Grundstück im Vertrag nicht unbedingt mit Grundbuch- oder Katasterzeichen versehen sein, sondern müssen sie so beschrieben sein, dass man feststellen kann um welches Grundstück es sich handelt;
- Projekt - das Obligationenrechtgesetz definiert das Projekt nicht, aber die Existenz des Projekts hängt nur mit der Errichtung des Gebäudes, ab.
- Frist- das Obligationenrechtgesetz verschreibt vor, dass der Auftragnehmer die Arbeiten innerhalb einer für diese Arbeiten angemessen Frist ausführen muss, falls die Frist nicht im Vertrag festgelegt ist. Eine angemessene Frist hängt von der Komplexität der Arbeit, der Arbeitsumfang usw., ab;
- Preis - das Obligationenrechtgesetz regelt, wie der Preis im Vertrag festgelegt wird, dass die Möglichkeit einer Preisänderung, eine Kundigung des Vertrages wegen einer Preiserhöhung und das Recht des Auftraggebers der Herabsetzung des vereinbarten Preises, besteht.

 

VERTRAGSGEGENSTÄNDE DER BAUARBEITEN SOWIE DEREN RECHTE UND PFLlCHTEN

Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass für den Abschluss eines Vertrages über die Ausführung der Bauarbeiten mindestens zwei Parteien erforderlich sind, nämlich der Auftraggeber und der Auftragnehmer. Das Obligationenrechtgesetz erwähnt nämlich noch den Planer und die Person die die Aussicht durchführt, während im Gesetz über Bau auch andere beteiligte Personen im Bauen erwähnt und definiert werden.

Der Auftraggeber kann eine juristische oder natürliche Person sein, die den Bau eines bestimmten Gebäudes oder die Ausführung anderer Bauarbeiten beauftragt hat. Das Obligationenrechtgesetz schreibt vor, das für sämtliche Rechte des Auftraggebers gegen den Auftragsnehmer wegen Baumängeln, die Regelungen eines Arbeitsvertrages, gelten.
Der Auftragnehmer ist auch eine juristische oder natürliche Person, die in einem Vertrag mit dem Auftraggeber verpflichtet ist, ein Gebäude oder ein anderes Bauwerk zu errichten. Der Auftragnehmer muss nicht alle Arbeiten selbstständig oder persönlich ausführen, es sei denn, dies ist im Vertrag vorgesehen.