Handelsrecht


Die Komplexität der Geschäftstätigkeit von Handelsgesellschaften erfordert gut geregelte Verhältnisse zwischen Gesellschaftern der Handelsgesellschaft, was somit zu einer Stabilität der Geschäftstätigkeit und zur Erreichung der Ziele der Gesellschaft führt.

Unsere Anwaltskanzlei bietet Dienstleistungen der Rechtsberatung und Vertretung im Bereich des Gesellschafts- und Handelsrechts an;

  • Erstellung von Klagen in Zusammenhang mit Handelsbeziehungen sowie anderer Schriftsätze aus dem Bereich des Handelsrechts, Ausarbeitung von ordentlichen und außerordentlichen Rechtsbehelfen in Gerichtsverfahren
  • Gründung von Gesellschaften, Fusionen, Übernahmen, Spaltungen der Gesellschaft und rechtliche Fragen der Unternehmensführung
  • Umwandlung der Gesellschaft, Erwerb von Geschäftsanteilen
  • Ausarbeitung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen sowie Sondervereinbarungen von Aktionären oder Gesellschaftern, Handelsverträgen, Vertriebsverträgen, Kaufverträgen, Joint Ventures
  • Insolvenz, Liquidation, Restrukturierung
  • Strukturierung komplexer Akquisitionen, Fusionen und Übernahmen, Due-Diligence-Prüfung
  • Erstellung von Transaktionsdokumenten, Verträge über den Kauf von Aktien oder Anteilen, Vereinbarungen von Aktionären oder Gesellschaftern, öffentliche Übernahmeangebote, Verdrängen von Minderheitsaktionären, Privatisierung