Europäischer Haftbefehl
Der Europäische Haftbefehl als Institut der internationalen Strafrechtshilfe, das die Auslieferung innerhalb der Europäischen Union ersetzte, wird auch in der Republik Kroatien angewendet. Wir sprechen von einem Institut, das im Vergleich zu herkömmlichen Formen der internationalen Strafrechtshilfe große Veränderungen mit sich gebracht hat, insbesondere hinsichtlich der ausschließlichen Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, der Verpflichtung zur Übergabe der eigenen Staatsbürger und sehr kurzen Fristen für die Entscheidung über Haftbefehle und den Ausschluss des Grundsatzes der gegenseitigen Strafbarkeit bei Katalogstraftaten und es ist sehr nützlich, die Anwendung der genannten Bestimmungen zu analysieren.
Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
Ein Europäischer Haftbefehl kann, mit Ausnahme der in Artikel 10 dieses Gesetzes genannten Straftaten, von der zuständigen inländischen Behörde auch für Straftaten ausstellen, für die eine Freiheitsstrafe von laengster Dauer von einem Jahr oder mehr oder es wurde eine rechtskräftige Freiheitsstrafe von mindestens vier Monaten verhängt.
Die zuständige Behörde erlässt einen Europäischen Haftbefehl zur Strafverfolgung, wenn die Person, auf die sich der Haftbefehl bezieht, zu einer Untersuchungshaft verurteilt wurde.
Die Stelle, die den Europäischen Haftbefehl ausgestellt hat, muss diesen unverzüglich widerrufen, wenn die gesuchte Person übergeben wird, die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung oder Vollstreckung der Strafe abgelaufen ist und andere Gründe vorliegen, aus denen der Europäische Haftbefehl nicht mehr erforderlich ist.
Das Recht einer Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, auf einen Verteidiger
Eine Person, gegen die in der Republik Kroatien ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, hat das Recht, nach der Festnahme im Land der Hinrichtung einen Verteidiger ihrer Wahl in der Republik Kroatien zu ernennen. Der ernennte Verteidiger in der Republik Kroatien hat neben der Befugnis gemäß den Bestimmungen des inländischen Strafprozessrechts das Recht, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen und Ratschlägen für den Verteidiger dieser Person im Vollstreckungsstaat zu ergreifen mit dem Ziel, die Rechte dieser Person im Übergabeverfahren wirksam auszuüben.
Wenn für die gesuchte Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, von Amtspflicht ein Verteidiger ernennt wurde, benachrichtigt die Stelle, die den Haftbefehl ausgestellt hat, nach Erhalt der Mitteilung über die Festnahme der gesuchten Person unverzüglich die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats . In der Meldung werden die erforderlichen Angaben von dem Verteidiger nach Amtspflicht, welche notwendig sind fuer die Kommunikation mit dem Verteidiger, angegeben.
Nach Erhalt der Mitteilung, dass die gesuchte Person einen Verteidiger in der Republik Kroatien ernennen möchte, übermittelt die Behörde, die die Anordnung erlassen hat, der zuständigen Behörde des Vollstreckungsstaats unverzüglich eine Liste der Anwälte, die Auskünfte erteilen, um die Auswahl zu erleichtern und Beratung in Verfahren im Rahmen des Europäischen Haftbefehls, zusammengestellt von der kroatischen Anwaltskammer.
Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
Europski uhidbeni nalog mora sadržavati sljedeće podatke navedene u standardnom obrascu (Prilog 1.) koji je sastavni dio Zakona o pravoosudnoj suradnji u kaznenim stvarima u kaznenim stvarima u državama članicama Europske unije:
Der Europäische Haftbefehl muss die folgenden Angaben enthalten, die im Standardformular (Anlage 1), das Bestandteil des Gesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist, festgelegt sind:
-Identität und Staatsangehörigkeit der gesuchten Person,
- Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse der Behörde, die die Anordnung erlassen hat,
- Nachweis des Vorliegens eines vollstreckbaren Urteils, eines Haftbefehls oder einer anderen vollstreckbaren Gerichtsentscheidung mit gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 2 Nummer 8 und Artikel 10 und 17 dieses Gesetzes,
- die rechtliche Bezeichnung und rechtliche Beschreibung des Werkes, insbesondere im Sinne der Artikel 10 und 17 dieses Gesetzes,
- eine sachliche Beschreibung der Straftat, einschließlich der Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, der Zeit und des Ortes der Straftat, des Grades der Beteiligung der gesuchten Person an der Begehung der Straftat,
- Art und Höhe der durch ein rechtskräftiges Urteil verhängten strafrechtlichen Sanktion, d. h. Art und Höhe der strafrechtlichen Sanktion für die konkrete Straftat, die im innerstaatlichen Recht vorgeschrieben ist,
- möglichst die Folgen der Tat
Rechte der gesuchten Person
Unmittelbar nach der Festnahme einer zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gesuchten Person belehrt die Polizei diese Person schriftlich über die Rechte der festgenommenen Person, die sie nach den Bestimmungen des innerstaatlichen Strafprozessrechts wahrnimmt.
Bei der Festnahme teilt die Polizei der gesuchten Person mit, dass sie in der Republik Kroatien das Recht auf einen Verteidiger hat, auch wenn die Verteidigung nicht obligatorisch ist, und weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Kostenübernahme durch einen solchen ernannten Verteidiger davon abhängt der später festgestellte Vermögensstatus dieser Person.
Wenn der Europäische Haftbefehl zum Zweck der Strafverfolgung ausgestellt wurde, wird die Polizei die gesuchte Person bei der Festnahme darüber informieren, dass sie das Recht hat, im Ausstellungsstaat einen Verteidiger zu beantragen.
Die Polizei benachrichtigt unverzüglich das zuständige Bezirksgericht, das einen Verteidiger für diese Person ernennt, und die Staatsanwaltschaft, um die zuständige Stelle des ausstellenden Landes über den Antrag auf einen Verteidiger in diesem Staat zu informieren.