Erwerb der kroatischen staatsbürgerschaft


ERWERB DER KROATISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT

Sind Sie ausländischer Staatsbürger und interessieren Sie sich für die Bedingungen für den Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft? Obwohl Sie die Voraussetzungen erfüllen, sind Sie sich nicht sicher, welche Stelle Sie für die Beantragung der kroatischen Staatsbürgerschaft benötigen? Fragen Sie sich, wie Ihnen ein Anwalt für Staatsbürgerschaft bei all dem helfen kann? Mit diesem Artikel erfahren Sie die Antworten auf die genannten Fragen.


 Auf welche Weise kann die kroatische Staatsbürgerschaft erworben werden?

Da der Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft durch das Gesetz über die kroatische Staatsbürgerschaft (Amtsblatt 53/91) geregelt ist, kann die Staatsbürgerschaft auf vier Arten erworben werden:
- Herkunft
- durch Geburt im Gebiet der Republik Kroatien
- von Geburt an
- gemäß internationalen Vereinbarungen

 

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ausländer durch Geburt die kroatische Staatsbürgerschaft erwerben?

Die Bedingungen, die ein Ausländer erfüllen muss, um die kroatische Staatsbürgerschaft zu erwerben, sind im Gesetz über die kroatische Staatsbürgerschaft in Artikel 8 festgelegt und lauten wie folgt:
- dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- dass er über eine Entlassung aus seiner ausländischen Staatsbürgerschaft verfügt oder einen Nachweis vorlegt, dass er eine Entlassung erhält, wenn er zur kroatischen Staatsbürgerschaft zugelassen wird,

- dass er bis zur Einreichung des Antrags acht Jahre lang ununterbrochen in der Republik Kroatien mit einem registrierten Wohnsitz lebt und über einen anerkannten Status eines Ausländers mit ständigem Wohnsitz verfügt,
- dass er die kroatische Sprache und das lateinische Alphabet, die kroatische Kultur und Gesellschaftsordnung kennt,
- dass er die Rechtsordnung der Republik Kroatien respektiert, dass er seinen fälligen öffentlichen Pflichten nachgekommen ist und dass seiner Zulassung zur kroatischen Staatsbürgerschaft keine Sicherheitshindernisse entgegenstehen

 

Wie werden Kenntnisse der kroatischen Sprache und des lateinischen Alphabets, der kroatischen Kultur und der sozialen Organisation im Verfahren zum Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft überprüft?

Kenntnisse der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift können beispielsweise durch eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung in Kenntnissen der kroatischen Sprache und der lateinischen Schrift an einer Universität, weiterführenden Schule oder Erwachsenenbildungseinrichtung nachgewiesen werden, die auf der Grundlage der Anerkennung erfolgt des für Bildung zuständigen Ministeriums, die Programme in kroatischer Sprache durchführt, durch eine Bescheinigung über den Abschluss der Grund-, Sekundar- oder Hochschulausbildung in der Republik Kroatien oder durch eine Bescheinigung einer ausländischen Bildungseinrichtung, die bestätigt, dass die Ausbildung gemäß einem Programm in durchgeführt wurde der kroatischen Sprache oder eine Bescheinigung über den Abschluss eines Kurses mit mindestens B1-Kenntnissen der kroatischen Sprache.

 

Wie werden Kenntnisse über die kroatische Kultur und soziale Organisation nachgewiesen?

Kenntnisse über die kroatische Kultur und soziale Organisation werden durch das Ausfüllen eines Fragebogens nachgewiesen. Dieser Fragebogen besteht aus 15 Fragen aus verschiedenen Bereichen und wird durch die Zufallsauswahl eines Beamten ermittelt. Es wird davon ausgegangen, dass ein Ausländer seine Kenntnisse der kroatischen Kultur und der sozialen Organisation der Republik Kroatien nachgewiesen hat, wenn er mindestens 10 Fragen des Fragebogens richtig beantwortet hat.

Da Voraussetzung dafür ist, dass der Ausländer volljährig ist und seit 8 Jahren im Gebiet der Republik Kroatien lebt, ist davon auszugehen, dass er ein gewisses Maß an Kenntnissen der kroatischen Sprache erreicht, was ausreichend wäre zur Bestätigung von Kenntnissen der kroatischen Sprache und des lateinischen Alphabets.

Wenn der Ausländer der Ansicht ist, dass er die zuvor vom Staatsbürgerschaftsanwalt genannten Bedingungen erfüllt, wird er ihm erklären, dass er einen Antrag auf Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft bei der Polizeibehörde, je nach dem Ort des genehmigten voruebergehenden oder dauerhaften Wohnsitzes , d. h. wenn kein genehmigter Wohnsitz vorhanden ist, stellt er den Antrag über eine diplomatische Vertretung oder ein Konsularbüro der Republik Kroatien im Ausland.
Wenn die Polizeibehörde der Auffassung ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und der Ausländer einen Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr vorlegt, wird ihm die genannte Behörde eine Entscheidung über die Aufnahme in die kroatische Staatsbürgerschaft ausstellen. Daher wird der Ausländer am Tag der Zustellung der positiven Entscheidung kroatischer Staatsbürger.


Welche anderen Möglichkeiten gibt es, die kroatische Staatsbürgerschaft zu erwerben?

Zusätzlich zur natürlichen Geburt wird die kroatische Staatsbürgerschaft durch Abstammung und Geburt im Gebiet der Republik Kroatien erworben.
Daher erwirbt ein Kind die kroatische Staatsbürgerschaft aufgrund seiner Herkunft:

- dessen Eltern zum Zeitpunkt seiner Geburt beide kroatische Staatsbürger waren,
- einer der Eltern ist zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes kroatischer Staatsbürger und das Kind wurde in der Republik Kroatien geboren,
- mit ausländischer Staatsbürgerschaft oder ohne Staatsbürgerschaft, die von kroatischen Staatsbürgern gemäß den Bestimmungen eines Sondergesetzes angenommen werden.
Andererseits wird der Erwerb der kroatischen Staatsbürgerschaft durch Geburt auf dem Gebiet der Republik Kroatien nur dann akzeptiert, wenn das Kind auf dem Gebiet der Republik Kroatien geboren oder gefunden wurde und beide Eltern ihm unbekannt sind oder eine unbekannte Staatsbürgerschaft haben oder staatenlos.
Wenn jedoch bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes festgestellt wird, dass beide Eltern ausländische Staatsbürger sind, erlischt die kroatische Staatsbürgerschaft des Kindes.