Eintreibung von Forderungen


Probleme mit ausstehenden Verbindlichkeiten treten sowohl bei Unternehmen als auch bei Bürgern auf. Angesichts des juristischen und rechtlichen Rahmens und der Problematik des Eintreibungsverfahrens ist es äußerst wichtig, vor Abschluss jedes Vertrags besonders auf die Möglichkeit der Erfüllung der Vertragspflichten unabhängig von der betreffenden Stelle zu achten. Eine gute und rechtzeitige Überprüfung bzw. Vorbereitung erleichtert das Geschäft und beschleunigt den Prozess, wenn die zwangsweise Erhebung eingeleitet wird. Wir bieten die Dienstleistung der Eintreibung von Forderungen in außergerichtlichen und gerichtlichen Prozessen an und passen den Zahlungsfluss an die Merkmale der Kunden an, die wir in dem Prozess vertreten, sowie an die Art der Schulden und den Schuldner.

  • Vertretung bei Vollstreckungs- und Streitverfahren zur Eintreibung von Forderungen
  • Ausarbeitung und Einreichung von Vollstreckungsanträgen
  • Anträge auf Ausstellung von Vollstreckungsbescheiden, Anträge auf Gegenvollstreckung, Anträge auf Sicherung, Anträge auf Erlass vorläufiger und vorhergehender Maßnahmen
  • Kontopfändungen, Zwangsvollstreckung von Immobilien, Aktien und anderen Vermögenswerten
  • Eintreibung von Forderungen
  • Erstellung von Verträgen