[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"settings":3,"blog-meta-de":70,"blog-kada-cesta-pojede-privatno-zemljiste-pravo-vlasnika-na-naknadu-ne-moze-zastarjeti-prije-nego-sto-bude-ostvareno-de":84},{"siteName":4,"siteUrl":5,"defaultLocale":6,"contact":7,"social":14,"footer":16,"navigation":20,"mapEmbedUrl":47,"contactPresets":48},"Odvjetnički ured Luka Mrkić","https://lukamrkic.hr","hr",{"phones":8,"email":11,"address":12,"addressLink":13},[9,10],"+385 23 701 888","+385 95 7009 342","odvjetnik@lukamrkic.hr","Zrinsko-Frankopanska 38, 23000 Zadar, Hrvatska","https://maps.google.com/?q=Zrinsko-Frankopanska+38+Zadar",{"linkedin":15,"facebook":15,"instagram":15},"",{"legalText":17,"copyrightText":18,"creditText":19},"Odvjetnički ured Luka Mrkić pruža visokokvalitetne pravne usluge s naglaskom na individualni pristup svakom klijentu.","© 2025 Odvjetnički ured Luka Mrkić. Sva prava pridržana.","Web by CodeRed",{"main":21,"footer":41},[22,25,28,32,35,38],{"label":23,"url":24},"Početna","/",{"label":26,"url":27},"O nama","/o-nama",{"label":29,"url":30,"children":31},"Područja prakse","/podrucja-prakse",[],{"label":33,"url":34},"Naš tim","/nas-tim",{"label":36,"url":37},"Objave","/objave",{"label":39,"url":40},"Kontakt","/kontakt",[42,43,44,45,46],{"label":26,"url":27},{"label":29,"url":30},{"label":33,"url":34},{"label":36,"url":37},{"label":39,"url":40},"https://www.google.com/maps/embed?pb=!1m18!1m12!1m3!1d2879.5!2d15.2388472!3d44.1076802!2m3!1f0!2f0!3f0!3m2!1i1024!2i768!4f13.1!3m3!1m2!1s0x4761fa8a60de4bed%3A0x1265bebba2680f68!2sUl.%20Zrinsko%20Frankopanska%2038%2C%2023000%2C%20Zadar!5e0!3m2!1sen!2shr!4v1706300000000!5m2!1sen!2shr",{"hr":49,"en":56,"de":63},{"meeting":50,"email":53},{"subject":51,"message":52},"Zahtjev za online sastanak","Poštovani,\n\nŽelio/željela bih dogovoriti online sastanak radi pravnog savjetovanja.\n\nDostupan/dostupna sam putem platforme Zoom ili Microsoft Teams.\nPreferirana vremena: [unesite okvirno vrijeme dostupnosti]\n\nKratki opis predmeta:\n[opišite ukratko o čemu se radi]\n\nS poštovanjem,",{"subject":54,"message":55},"Upit za pravno savjetovanje","Poštovani,\n\nObraćam Vam se s upitom vezanim za:\n[opišite predmet upita]\n\nOsnovne informacije:\n[navedite relevantne podatke]\n\nMolim Vas za povratnu informaciju.\n\nS poštovanjem,",{"meeting":57,"email":60},{"subject":58,"message":59},"Online meeting request","Dear Sir/Madam,\n\nI would like to schedule an online meeting for legal counseling.\n\nI am available via Zoom or Microsoft Teams.\nPreferred times: [enter your approximate availability]\n\nBrief description of the matter:\n[briefly describe what it is about]\n\nKind regards,",{"subject":61,"message":62},"Legal counseling inquiry","Dear Sir/Madam,\n\nI am contacting you regarding:\n[describe the subject of your inquiry]\n\nBasic information:\n[provide relevant details]\n\nI look forward to your response.\n\nKind regards,",{"meeting":64,"email":67},{"subject":65,"message":66},"Anfrage für Online-Meeting","Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich möchte ein Online-Meeting zur Rechtsberatung vereinbaren.\n\nIch bin über Zoom oder Microsoft Teams erreichbar.\nBevorzugte Zeiten: [geben Sie Ihre ungefähre Verfügbarkeit an]\n\nKurze Beschreibung der Angelegenheit:\n[beschreiben Sie kurz, worum es geht]\n\nMit freundlichen Grüßen,",{"subject":68,"message":69},"Anfrage zur Rechtsberatung","Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich wende mich an Sie bezüglich:\n[beschreiben Sie den Gegenstand Ihrer Anfrage]\n\nGrundinformationen:\n[geben Sie relevante Daten an]\n\nIch freue mich auf Ihre Rückmeldung.\n\nMit freundlichen Grüßen,",{"title":71,"subtitle":72,"seo":73,"categories":77},"Beiträge","Aktuelle Nachrichten, Publikationen und Fachanalysen aus dem Bereich des Rechts.",{"title":74,"description":75,"ogImage":76},"Beiträge | Anwaltskanzlei Luka Mrkić","Aktuelle juristische Nachrichten, Publikationen und Fachanalysen. 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Gemeint sind Konstellationen, in denen privates Grundstückseigentum für öffentliche Infrastruktur genutzt und dauerhaft umgewidmet wird, ohne dass ein förmliches Enteignungsverfahren durchgeführt wird und ohne dass eine Entschädigung gewährt wird.",[91,94,96,98,99,100,102,104,106,108,109,111,113,115,116,118,120,127,129,130,132,134,136,138,140,142,144,145,147,149,151,157,158,160,162,164,166],{"type":92,"text":93},"paragraph","\u003Cstrong>Faktische Enteignung und das verfassungsrechtliche Entschädigungsrecht: Analyse der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien U-III-3726/2021\u003C/strong>",{"type":92,"text":95},"\u003Cstrong> \u003C/strong>",{"type":92,"text":97},"\u003Cstrong>Anmerkung zum verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz bei fehlendem förmlichen Enteignungsverfahren\u003C/strong>",{"type":92,"text":89},{"type":92,"text":15},{"type":92,"text":101},"\u003Cstrong>Sachverhalt und rechtliches Problem\u003C/strong>",{"type":92,"text":103},"Im konkreten Fall wurde auf einem privaten Grundstück eine Straße errichtet, ohne dass zuvor ein Enteignungsverfahren durchgeführt wurde. Nach Inkrafttreten des Straßenrechts wurde die betreffende Fläche kraft Gesetzes zu einer nicht klassifizierten öffentlichen Straße und damit zu einem öffentlichen Gut im Eigentum der lokalen Gebietskörperschaft.",{"type":92,"text":105},"Der Eigentümer versuchte zunächst erfolglos, die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen, und erhob anschließend Klage auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe des Marktwertes des Grundstücks. Während das erstinstanzliche Gericht der Klage stattgab, wies das Berufungsgericht sie unter Hinweis auf Verjährung ab. Nach dessen Auffassung begann die Verjährungsfrist bereits mit dem Bau der Straße zu laufen, also zu einem Zeitpunkt, in dem der Eigentümer keinen Rückübertragungsanspruch mehr geltend machen konnte.",{"type":92,"text":107},"Dies führte zu einer rechtlich problematischen Situation: Der Eigentümer verlor sein Grundstück, konnte es nicht zurückverlangen und erhielt gleichzeitig keine Entschädigung, während sein Anspruch zusätzlich als verjährt angesehen wurde.",{"type":92,"text":15},{"type":92,"text":110},"\u003Cstrong>Verfassungsrechtlicher Rahmen\u003C/strong>",{"type":92,"text":112},"Das Verfassungsgericht stützte sich auf die Artikel 48 und 50 der kroatischen Verfassung, die das Eigentum garantieren, aber dessen Entziehung oder Einschränkung nur im öffentlichen Interesse und gegen Marktwertentschädigung zulassen.",{"type":92,"text":114},"Diese beiden Garantien sind kumulativ zu verstehen: Gesetzmäßigkeit und öffentliches Interesse reichen nicht aus, wenn keine wirksame Entschädigung gewährleistet ist.",{"type":92,"text":15},{"type":92,"text":117},"\u003Cstrong>Faktische Enteignung als verfassungsrechtliches Konzept\u003C/strong>",{"type":92,"text":119},"Das Gericht bestätigte ausdrücklich das Konzept der faktischen Enteignung. Obwohl kein formelles Enteignungsverfahren durchgeführt wurde, waren die Auswirkungen für den Eigentümer identisch:",{"type":121,"style":122,"items":123},"list","bullet",[124,125,126],"dauerhafter Verlust der Nutzungsmöglichkeit,","Unmöglichkeit der Rückgabe aufgrund öffentlicher Zweckbestimmung,","Überführung der Fläche in öffentliches Gut.",{"type":92,"text":128},"Das Gericht stellte fest, dass diese Situation rechtlich einer vollständigen Enteignung gleichkommt und daher einen Entschädigungsanspruch auslöst.",{"type":92,"text":15},{"type":92,"text":131},"\u003Cstrong>Kritik an der Verjährungsanwendung\u003C/strong>",{"type":92,"text":133},"Besonders kritisch bewertete das Verfassungsgericht die Auffassung des Berufungsgerichts, wonach die Verjährung bereits mit dem Bau der Straße beginnt.",{"type":92,"text":135},"Eine solche Auslegung führe dazu, dass der Staat von einer rechtswidrig geschaffenen Situation profitieren könne und der Eigentümer faktisch jeglichen Entschädigungsanspruch verliere.",{"type":92,"text":137},"Nach Ansicht des Gerichts darf die Verjährung nicht dazu führen, dass eine Enteignung ohne Entschädigung nachträglich legitimiert wird.",{"type":92,"text":139},"\u003Cstrong>Einfluss der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR\u003C/strong>",{"type":92,"text":141},"Das Gericht stützte sich auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, insbesondere auf die Entscheidung Carbonara und Ventura gegen Italien.",{"type":92,"text":143},"Darin wurde klargestellt, dass der Staat nicht aus einer rechtswidrigen Eigentumsentziehung profitieren darf und Entschädigungsansprüche nicht durch Verjährung oder formale Hürden ausgehöhlt werden dürfen.",{"type":92,"text":15},{"type":92,"text":146},"\u003Cstrong>Bedeutung der Entscheidung\u003C/strong>",{"type":92,"text":148},"Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für zahlreiche Fälle, in denen öffentliche Infrastruktur auf privatem Grund ohne Enteignungsverfahren errichtet wurde.",{"type":92,"text":150},"Sie bestätigt insbesondere:",{"type":121,"style":122,"items":152},[153,154,155,156],"ein Entschädigungsanspruch besteht auch ohne formelles Enteignungsverfahren,","faktische Enteignung löst die Pflicht zur Marktwertentschädigung aus,","Verjährungsregeln dürfen nicht zur vollständigen Entziehung des Entschädigungsrechts führen,","Gerichte müssen den Eigentumsschutz verfassungskonform auslegen.",{"type":92,"text":15},{"type":92,"text":159},"\u003Cstrong>Schlussfolgerung\u003C/strong>",{"type":92,"text":161},"Die Entscheidung U-III-3726/2021 stärkt den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz erheblich. Sie stellt klar, dass öffentliches Interesse nur dann verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn es mit einer effektiven und vollständigen Entschädigung einhergeht.",{"type":92,"text":163},"Zugleich begrenzt sie eine rein formalistische Anwendung der Verjährung, die andernfalls dazu führen könnte, dass faktische Enteignungen ohne Entschädigung bestehen bleiben.",{"type":92,"text":165},"Im Ergebnis wird bekräftigt: Öffentliche Infrastruktur darf nicht auf Kosten einzelner Eigentümer ohne angemessene Entschädigung realisiert werden.",{"type":92,"text":167}," ","Luka                                                               Mrkić","2026-06-04",null,[],{"title":173,"description":174},"Das kroatische Verfassungsgericht zum faktischen Enteignen ","Analyse der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Republik Kroatien zum faktischen Enteignen und zum Recht des Eigentümers auf Entschädigung",true]