Arbeitsrecht
Arbeitsbeziehungen sind ein komplexer Aspekt der allgemeinen zwischenmenschlichen Beziehungen auf Unternehmensebene, die eine Regulierung innerhalb des rechtlichen und gesetzlichen Rahmens erfordern. Um Situationen zu vermeiden, in denen der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in irgendeiner Weise geschädigt wird, bieten Angehörige der Rechtsberufe eine angemessene Unterstützung, ohne die die Geschäftstätigkeit erheblich erschwert sein würde.
- Beratung in Verbindung mit Beschäftigung und Kündigung von Arbeitsverträgen
- Verfahren des Schutzes vor dem Arbeitgeber
- Ausarbeitung von Arbeits- und Werkverträgen
- Ausarbeitung und Beratung bei der Erstellung und Kündigung von Managementverträgen
- Vertretung in Arbeitskonflikten
- Beratung und Ausarbeitung der Geschäftsordnung und anderer allgemeiner Akte des Arbeitgebers
- Vorbereitung von Programmen zur Versorung überschüssiger Arbeitskräfte
- Erwirkung von Arbeitsgenehmigungen und Arbeitserlaubnissen für Ausländer
- Erwirkung des vorübergehenden und dauerhaften Aufenthalts
- Ausarbeitung allgemeiner Akte und Entscheidungen im Bereich des Arbeitsrechts