WAS IST EIN IMMOBILIENKAUF-VERKAUFSVERTRAG?
Der Immobilienkauf-verkaufsvertrag (auch Kauf-verkaufsvertrag für Immobilien genannt) ist in der Praxis die gebräuchlichste Rechtsgrundlage für die abgeleitete Form des Erwerbs von Immobilieneigentumsrechten, bei dem das Eigentumsrecht des Verkäufers auf der Grundlage eines Rechtsgeschäfts – eines Kauf-verkaufsvertrags – auf den Erwerber (Käufer) übergeht.
Was ist der Zweck dieses Kauf-verkaufsvertrags? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten?
Im Immobilienkauf-verkaufsvertrag ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentumsrecht an einer bestimmten Immobilie zu übertragen, und der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer dafür einen bestimmten Preis zu zahlen.
Aus dieser allgemeinen Definition lässt sich schließen, dass es sich um ein einvernehmliches, beidseitig verbindliches und kostenpflichtiges Rechtsgeschäft handelt und es sich bei einem Immobilienkauf-verkaufsvertrag im Gegensatz zu anderen Kaufverträgen, die in beliebiger Form abgeschlossen werden können, es sich um ein förmliches Rechtsgeschäft handelt, da das Gesetz über Pflichtbeziehungen als Rechtswirksamkeitsvermutung seinen Abschluss in Schriftform vorschreibt.
Das Gesetz über Pflichtbeziehungen regelt den Vertrag über den Kauf-Verkauf von Immobilien nicht separat, sondern zusammen mit den Bestimmungen, die für andere Kauf-verkaufsverträge gelten, die beispielsweise bewegliche Sachen zum Gegenstand haben, jedoch mit bestimmten Besonderheiten.
Das Ziel dieses Vertrags ist die Übertragung von Immobilieneigentumsrechten und im Hinblick darauf dass Immobilieneigentumsfragen durch das Gesetz über Eigentum und andere dingliche Rechte und das Grundbuchgesetz geregelt werden, sind gute Kenntnisse sowohl des Immobilienrechts als auch des zwingenden Rechts erforderlich notwendig.
Es ist zu beachten, dass der Erwerb oder die Übertragung des Eigentumsrechts nicht durch den Abschluss des Kauf-verkaufsvertrages oder die Übergabe des Besitzes erfolgt.
Für die Übertragung von Eigentumsrechten vom Verkäufer auf den Käufer ist der Kauf-verkaufsvertrag alleinige Rechtsgrundlage (titulus) und der Eigentumsübergang auf den Käufer erfolgt erst durch entsprechende Eintragungen im Grundbuch (modus), also durch Löschung der Eigentumsrechte vom Verkäufer und die Eintragung der Eigentumsrechte auf den Käufer mit der Erfüllung aller notwendigen rechtlichen Formalitäten.