NUTZUNG DES DURCHGANGS
In bestimmten Fällen, wenn kein anderer Zugang zur Immobilien besteht, kann der Eigentümer das Wegerecht oder den notwendigen Durchgang über das Nachbargrundstück eines anderen Eigentümers nutzen, um zu seinem Grundstück zu gelangen. Was eine Durchgangsgenehmigung für fremde Immobilien ist und wie sie geregelt ist, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels.
Was ist eine Durchgangsnutzung durch fremdes Eigentum?
Das Wegerecht (Nutzung des Durchgangs oder Durchfahrt) durch fremde Immobilien wird durch das Gesetz über Eigentum und andere dingliche Rechte (Amtsblatt 91/96, 73/00, 114/01, 79/06, 141/06, 146/08, 38/09, 153/09, 143/12, 152/14, 81/15, 94/17), geregelt. Nach dem Gesetz ist eine Nutzung eines Durchgangs, über ein fremdes Eigentum, als echte Nutzung, das Recht des Eigentümers einer bestimmten Immobilie(privilegierte Immobilie), die Immobilie (dienstbare Immobilie) einer anderen Person auf eine bestimmte Weise zu nutzen für die Bedürfnisse seiner Immobilie, und der Eigentümer der dienstbaren Immobilie muss dies erleiden oder bestimmte Handlungen an seiner Immobilie unterlassen, wozu er sonst das Recht hätte.
Wie kann eine Durchgangssnutzung durch fremdes Eigentum begründt werden?
Das Recht auf eine Nutzung der Durchfahrt(Durchgang) durch die Immobilie eines anderen kann durch ein Rechtsgeschäft begründet werden, , so dass die Parteien die Rechte, Pflichten und die Art und Weise aus freiem Willen bestimmen, in der, der Träger der die Durchgangsnutzung der dienstbaren Immobilie nutzen wird, vor allem bei der Ausfuhrung seiner Befugnisse rücksichtsvoll handelt, und möglichst wenig Nützliches belastet.
Der Eigentümer der dienstbaren Sache darf nichts tun, was die Ausführung der Nutzung der Durchfahrt(Durchgang) unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde, ist jedoch nicht verpflichtet, selbst etwas zu tun, sofern nichts anderes bestimmt ist. Der erforderliche nutzliche Durchgang wird durch Gerichtsbeschluss festgestellt. Das Durchgangsrecht an einer Immobilie wird dadurch begründet, dass dieses Recht im Grundbuch als Belastung der dienstbaren Immobilie eingetragen wird, es sei denn, das Gesetz erlaubt eine anderweitige Begründung der Nutzung.
Durchgangsnutzungen
Wir weisen darauf hin, dass Immobilieneigentümer für den Zugang zu ihrem Grundstück die Nutzung des Durchgangs (Straße) oder die notwendige Durchfahrt über das Nachbargrundstück eines anderen Eigentümers nutzen können. Daher werden Durchgangsnutzung und notwendiger Durchgang in einer Situation eingerichtet, in der es keine andere Möglichkeit gibt, sich dem Grundstück zu nähern.
Die Durchgangsnutzung, wie Feldwegnutzung, gliedert sich als Dienstbarkeit in das Wegerecht, das Viehtriebrecht und das Straßenrecht auf der dienstbaren Immobilien. Hat der Eigentümer des privilegierten Grundstücks Wegerecht, so ist er zwar befugt, diesen Weg zu begehen und somit anderen Menschen den Zutritt zu ermöglichen, er hat jedoch nicht die Befugnis, auf dem bewirtschafteten Grundstück zu reiten, zu fahren oder ein Fahrrad zu schieben . Wenn er das Recht hat, Vieh zu jagen, ist er berechtigt, Karren zu benutzen, aber er hat nicht die Befugnis, schwere Lasten über das dienstbare Land zu ziehen.
Sofern er das Recht, die Fahrbahn zu benutzen, hat, ist er berechtigt, dienstbare Immobilien mit einem oder mehreren Fuhrwerken, Kraftfahrzeugen und Fahrrädern zu befahren, nicht jedoch frei angebundenes Vieh dorthin zu treiben. Werden Straßen und Wege aufgrund von Überschwemmungen oder anderen Ereignissen unbenutzbar, ist bis zur Herstellung des vorherigen Zustandes ein neuer Raum festzulegen, wenn die zuständige Behörde nicht unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergreift
Notwendiger Durchgang
Ein notwendiger Durchgang als Nutzung einer Straße über einem Grundstück wird vom Gericht auf Antrag des Eigentümers eines anderen Grundstücks festgelegt, wenn keine geeignete Straßenverbindung oder kein Weg mit der öffentliche Straße besteht. Das Gericht kann keinen notwendigen Durchgang durch Grundstücke feststellen, an denen öffentliche Interessen entgegenstehen, beispielsweise durch Gebäude, durch umzäunte Höfe, durch umzäunte Wildfarmen, während es durch umzäunte Gärten und Weinberge nur dann einen notwendigen Durchgang feststellen kann, wenn ein besonders starker Grund dafür vorhanden ist.
Wie wird ein notwendiger Durchgang hergestellt?
Der notwendige Durchgang wird zugunsten einer bestimmten Immobilien als Nutzung des Wegerechst, der Viehverfolgung, die Fahrbahn oder alles zusammen gegründet, wobei die Bedürfnisse der dienstbaren Immobilien berücksichtigt werden und das zugehörige Land so wenig wie möglich belastet wird. In seiner Entscheidung, mit der ein notwendiger Durchgang festgestellt wird, bestimmt das Gericht die Verpflichtung des Eigentümers der Immobilie, zu dessen Gunsten der Durchgang vorgenommen wird, dem Eigentümer der dienstbaren Immobilie eine volle finanzielle Entschädigung für alles zu zahlen, was er erleidet und schädigt dass die Enteignung im Interesse der Republik Kroatien durchgeführt wird, und die Grundlage für die erforderliche Verabschiedung ist von der vollständigen Zahlung dieser Entschädigung abhängig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben bezüglich der Entschädigung.