Klausel- das recht auf eintragung des eigentums


KLAUSEL- DAS RECHT AUF EINTRAGUNG DES EIGENTUMS

Was ist das Recht auf Eintragung des Eigentums? Warum wird es verlangt und wer gibt es? Bei jeden Verkauf oder jeder anderen Form des Erwerbs und der Uebertragung von Rechten an Immobilien stoesst man auf den juristischen Begriff der Eigentumsregistrierungklausel, der einen der wichtigen Bestaandteile vieler Vertraege darstellt. Erstaunlicherweise ist es fuer die Eintragung von Eigentumsrechten im Grundbuch wichtig, obwohl der Kaeufer es beim Abschluss eines Verkauf-Kaufvertrages vom Verkaeufer verlangt, es gibt jedoch nirgendwo eine direkte Definition davon. Daher stellen wir Ihnen in diesem Artikel weitere Informationen zur Klausel-das Recht auf Eintragung des Eigentums, vor.

 

ABSCHLUSS EINES VERTRAGES UEBER KAUF-VERKAUF VON IMMOBILIEN

Nach dem Gesetz ueber Eigentum und andere dingliche Rechte (Amtsblatt 91/96, 73/00, 114/01, 79/06, 141/06, 146/08, 38/09, 153/09, 143/12, 152/14, 81/15, 94/17), das Eigentumsrecht an einer Immobilie wird durch die gesetzlich vorgesehene Eintragung des Eigentumrechts des Erwerbers in das Grundbuch erworben, also auf der Grundlage des rechtsgueltig bekundeten Willens des bisherigen Eigentuemers der Immobilie, der auf die Uebertragung seines Eigentums auf den Erwerber uebergeht.

Mit dem Obligationenrechtgesetz ist es vorgeschrieben, dass der Kauf-Verkaufvertrag fuer Immobilie schriftlich abgeschlossen werden muss, da der Abschluss eines solchen Rechtsgeschaefts in muendlicher Form absurd und zudem schwer beweisbar waere. Ein solcher Vertrag muss die Beschreibung und Daten ueber die Immobilie enthalten, die Gegenstand des Kaufs-Verkaufsvertrag  sind, den Preis, den der Kaeufer an den Verkaeufer zu zahlen hat, die Pflichten des Verkaeufers und Kaeufers, sowie die fuer die Eintragung des Eigentumrechts im Grundbuch erforderlichen Angaben. Es ist zu beachten, dass der Verkaeufer bei Unterzeichnung des Kaufvertrages verpflichtet ist, die betreffende Immobilie dem Kaeufer zu uebergeben und ihm ein tabellarisches Dokument mit der Bezeichnung, Klausel ueber das Recht der Registrierung des Eigentums, auszustellen, auf dessen Grundlage er registriert wird und als Eigentuemer im Grundbuch eingetragen, waehrend der Kaeufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist.

 

EINTRAGUNG VON EIGENTUMSRECHTEN IM GRUNDBUCH

Daher bedeutet die blosse Tatsache, dass Sie als Kaeufer einen Immobilienkauf-verkaufvertrag abgeschlossen haben, die Kosten fuer die Unterschriftsbeglaubigung und die Umsatzsteuer bezahlt haben, nicht, dass Sie Eigentuemer der Immobilie geworden sind. Es ist notwendig, zunaechchst die Eigentumsrechte einzutragen, und Eigentuemer der Immobilie werden Sie erst nach der Eintragung der Eigentumsrechte an der Immobilie im Grundbuch.

Die Eintragung der Eigentumsrechte in das Grundbuch erfolgt auf der Grundlage eines tabellarischen Dokuments, so gennante Klausel- das Recht das Eigentum zu registrieren. Die Klausel ueber das Recht der Eintragung des Eigentums kann bei Abschluss und Unterzeichnung des Kauf-Verkaufvertrags angegeben werden und somit dessen integraler Bestandteil sein, sie kann aber auch ein seperates Bestandteil sein , oder auch ein seperates, vom Vertrag unabhaengiges Dokument sein. In beiden Faellen muss die Aussage von einem Gericht bestaetigt werden, damit die Aussage gueltig ist.

Mit anderen Worten schreibt das Grundbuchgesetz selbst vor, dass private Dokumente, wie ein Kauf-Verkaufvertrag, auf deren Grundlage die Eintragung zulaessig ist, auch eine ausdrueckliche Angabe der Personen enthalten muessen, deren Recht eingeschraenkt, belastet, widerrufen oder uebertragen wird auf eine andere Person, muss die Registrierung zustimmen. Diese Erklaerung kann auch in einem gesonderten Dokument erfolgen, allerdings muss das Dokument in diesem Fall alles enthalten, was fuer die Registrierung erforderlich ist. Die Person, deren Recht eingeschraenkt, belastet, widerrufen oder auf andere Person uebertragen wird, kann durch eine Erklaerung im Dokument Ihre Zustimmung zur Registrierung unter Vorbehalt oder fuer eine begrenzte Zeit erteilen.

 

KLAUSEL – DAS RECHT AUF EINTRAGUNG DES EIGENTUMS

Nach alledem ist beim dem Kauf-_Verkauf von Immobilien, d.h. einer Wohnung, einem Haus oder einem Geschaeftsraum, die Klausel ueber das Recht der Eintragung des Eigentums, eine Erklaerung, mit der der Verkaeufer der Immobilie zum Ausdruck sein Einverstaendnis gibt, dass der Kaeufer derselben Wohnung oder desselben Hauses ohne seine spaeteren Zustimmungen und Anwesenheiten als neuer Eigentuemer in das Grundbuch eingetragen werden kann.

Daher koennten wir die Klausel ueber Eintragung des Eigentumsrechts(tabellenfoermiges Dokument), als eine Erklaerung definieren, durch die die Partei, die ihr eingetragenes Recht verliert(z.B. der Verkaeufer einer Immobilie), durch die Eintragung eingeschraenkt oder belastet ist, das Grundbuch laesst die Eintragung zugunsten der Gegenpartei, also des Immobilienkaeufers ausdruecklich zu. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass der Verkaeufer dem Kaeufer mit dieser Erklaerung ermoeglicht hat, sich selbststaendig und problemlos als neuer Eigentuemer derselben Immobilie registrieren kann. Ebenso ist es erforderlich, dass die Klausel ueber das Eigentumseintragungsrecht neben der Beglaubigung auch alle noetigen Elemente enthaelt, naemlich die korrekten Angaben zur Immobilie sowie die Anschrift der Verkaeufers und des Kauefers,

Es ist wichtig zu beachten, dass es wichtig ist, damit der Kaeufer einen Vorschlag des Eigentumrechtes der Immobilie aufgrund des Kauf-Verkaufvertrages einreichen kann, ist es wichtig dem Gericht eine beglaubigte Klausel der Eintragung des Eigentums des Verkaeufers unterbreiten (sofern es nicht Vertragsbestandteil ist oder nicht im Eintragungsvorschlag enthalten ist.