IMMOBILIENSTEUER


IMMOBILIENSTEUER

Die Immobiliensteuer ist eine der wichtigsten Fragen, die beim Kauf, Verkauf, Tausch, Erben, Schenken, Eintreten und Entfernen von Immobilien aus einer Handelsgesellschaft, beim Erwerb auf der Grundlage des Gesetzes, der Entscheidungen eines Gerichts oder einer anderen Stelle berücksichtigt werden sollten. Die Immobiliensteuer in der Republik Kroatien wird durch das Grunderwerbsteuergesetz, das Mehrwertsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz geregelt. In diesem Artikel erfahren Sie, wie diese Steuern beim Kauf und Verkauf von Immobilien gelten und was Sie wissen müssen, bevor Sie in die Welt des Immobilienkaufs und -verkaufs einsteigen.

 

Immobiliensteuer – Arten

1. Immobilientransaktionssteuer

2. Mehrwertsteuer – Mehrwertsteuer

3. Grunderwerbssteuer auf Basis der Immobilienveräußerung.

 

1. Immobilientransaktionssteuer

Da bei der Besteuerung auf der Grundlage der Übertragung von Immobilien grundsätzlich gilt, dass der Steuerzahler der Erwerber der Immobilie ist, lässt sich leicht davon ausgehen, dass es sich im Sinne des Abschlusses eines Vertrags über den Verkauf einer Immobilie gerade um den Käufer handelt .

Steuersatz: 3 % des ermittelten Verkehrswertes der Immobilie

Steuerbemessungsgrundlage: der Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Steuerpflicht.

Bemerkung: Der Marktwert der Immobilie wird vom Finanzministerium – der Steuerverwaltung auf der Grundlage der im Immobilienkaufvertrag festgelegten Preisdaten geschätzt und mit den am Markt erzielten oder erzielbaren Preisen verglichen für gleichartige Immobilien unter Berücksichtigung der Lage und des Zeitpunkts der Realisierung des Verkaufs.

Die Steuerpflicht entsteht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kauf- und Verkaufsvertrags für Immobilien.

Der Notar ist verpflichtet, unmittelbar nach der Beglaubigung der Unterschrift auf dem Kaufvertrag, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, eine Kopie des Kaufvertrags an die zuständige Stelle der Steuerverwaltung zu übergeben.

Die Steuerverwaltung erlässt eine Entscheidung über die Steuerschuld.

Zahlung: innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Entscheidung der Steuerverwaltung.

 

2. Mehrwertsteuer (MwSt.)

Die Mehrwertsteuer auf den Kauf und Verkauf von Immobilien muss von Steuerzahlern berechnet und abgeführt werden, die im Register der Mehrwertsteuerzahler eingetragen sind, wenn sie einen Vertrag über den Kauf und Verkauf von: Baugrundstücken;  (im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes handelt es sich um Grundstücke, für die eine endgültige Baugenehmigungsurkunde ausgestellt wurde); Rohbau-Gebäude; neues Gebäude oder einen Teil davon   und das Grundstück, auf dem es steht, vor der ersten Besiedlung oder Nutzung; das Gebäude oder einen Gebäudeteil und das Grundstück, auf dem es errichtet wurde, wenn vom Zeitpunkt der ersten Nutzung bzw. Belegung bis zum Verkauf weniger als 2 Jahre vergangen sind; saniertes Gebäude, wenn die Sanierungskosten in den letzten zwei Jahren vor der Übergabe höher als 50 % des Verkaufspreises waren, abschließen.

Steuerbemessungsgrundlage: Kaufpreis der Immobilie

Die Befreiung von der Zahlung der Mehrwertsteuer gilt, wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen wird:

das Gebäude oder einen Gebäudeteil und das Grundstück, auf dem es errichtet wurde, wenn vom Zeitpunkt der ersten Nutzung bzw. Belegung bis zum Verkauf mehr als 2 Jahre vergangen sind; landwirtschaftliche Flächen und alle anderen Flächen, außer Bauland.

Bemerkung: Ein Steuerpflichtiger, der eine von der Mehrwertsteuer befreite Immobilie an einen anderen Steuerpflichtigen verkauft, kann die Besteuerung wählen, wenn der Käufer ein Steuerpflichtiger ist, der zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.

 

3. Grunderwerbssteuer auf Basis der Immobilienveräußerung

Diese Steuer wird vom Verkäufer der Immobilie gezahlt, wenn die Immobilie innerhalb von zwei Jahren seit dem Erwerb verkauft wird.

Die Transaktion ist von der Zahlung der entsprechenden Steuer befreit, wenn die Immobilie (mit bestimmten Ausnahmen) zur Unterbringung des Verkäufers und der unterhaltsberechtigten Mitglieder seiner unmittelbaren Familie genutzt wurde; es kam zu einer Entfremdung zwischen Ehepartnern und Verwandten in erster Linie und anderen Mitgliedern der unmittelbaren Familie. zwischen geschiedenen Ehegatten wurde eine Entfremdung vorgenommen, wenn die Entfremdung in direktem Zusammenhang mit der Scheidung steht; ist eine Veräußerung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vererbung von Immobilien (auch mit bestimmten Ausnahmen); Die Immobilie wurde zwei Jahre nach dem Erwerbsdatum veräußert.

Der Verkäufer muss die Vermögenseinkommenserklärung aufgrund der Veräußerung der Immobilie innerhalb von 8 Tagen nach der Veräußerung der Immobilie bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Zweigstelle der Steuerverwaltung einreichen.

Steuerbemessungsgrundlage: die Differenz zwischen dem nach dem Verkehrswert der Immobilie ermittelten Erlös und dem um die Erhöhung der Erzeugerpreise von Industrieprodukten erhöhten Kaufwert, mit der Möglichkeit, Entsorgungskosten als Aufwand abzuziehen.

Zahlung: einmalig, innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Entscheidung der Steuerverwaltung.