Bereitstellung von Rechtsbeistand für ausländische Staatsbürger bei Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren in der Republik Kroatien
Bei Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren in der Republik Kroatien sind die Verfahrensbeteiligten häufig ausländische Staatsangehörige, sowohl aus dem Gebiet der Europäischen Union als auch aus Drittstaaten.
Ausländische Staatsbürger haben in Strafverfahren die gleichen Rechte und Pflichten wie kroatische Staatsbürger und diese Rechte und Pflichten werden durch die Bestimmungen des Gesetzes über das Strafverfahren, geregelt (Amtsblatt 152/08, 7 6/09, 80/11, 121/11, 91 /12, 143/12, 56/13, 145/13, 152/14, 70/17, 126/19, 126/19, 130/20, 80/22, 36/24) und Strafgesetzbuch Amtsblatt 125/11 , 144/12, 56/15, 61/15, 101/17, 118/18, 126/19, 84/21, 114/22, 114/23, 36/24).
In einer bestimmten Anzahl von Strafverfahren wird die Untersuchungshaft für die Parteien als striktste Maßnahme zur Einschränkung der Freiheit des Angeklagten angeordnet und in diesem Fall ist es sehr wichtig, dass der Angeklagte einen Verteidiger hat, um dem Angeklagten wirksamen Rechtsbeistand leisten zu können .
Im Falle einer Untersuchungshaft nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Strafverfahren kann die Untersuchungshaft in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch eine Kaution ersetzt werden, die dem Gericht und dem Angeklagten danach in Geld ausgehändigt wird und nach Erteilung der Kaution wird er zur Verteidigung freigelassen und kann als freier Bürger in das Land zurückkehren, aus dem er kommt.
Im Ordnungswidrigkeitsverfahren ist der Beklagte nicht verpflichtet, persönlich am Verfahren teilzunehmen, sondern kann sich durch einen Rechtsanwalt als seinen Verteidiger vertreten lassen.
Darüber hinaus ist der Angeklagte im Strafverfahren je nach Höhe der verhängten Strafe auch nicht verpflichtet, persönlich am Verfahren teilzunehmen, es sei denn, er vertritt die Verteidigung, während alle anderen Handlungen im Verfahren von dem gewählten Verteidiger vorgenommen werden können, von ihm zur Vertretung bevollmächtigter Rechtsanwalt.