AUSLÄNDER UND IMMOBILIENVERKAUF IN DER REPUBLIK KROATIEN


AUSLÄNDER UND IMMOBILIENVERKAUF IN DER REPUBLIK KROATIEN

In der Republik Kroatien können ausländische Staatsbürger unter besonderen Bedingungen, die im Gesetz über Eigentum und andere andere dingliche Rechte  vorgeschrieben sind, Immobilien erwerben. In Bezug auf die im betreffenden Gesetz festgelegten Bedingungen für den Erwerb von Eigentumsrechten unterscheiden sich die Bedingungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer, die keine Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten sind, von denen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer, die  EU-Staatsbürger der EU-Mitgliedsstaaten sind.

 

Ausländer, die nicht Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind

Ausländische natürliche und juristische Personen können unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit Eigentum an Immobilien im Gebiet der Republik Kroatien erwerben, sofern der für Justizangelegenheiten der Republik Kroatien zuständige Minister zustimmt. Über die Erteilung einer solchen Zustimmung wird auf Antrag einer ausländischen Person entschieden, die beabsichtigt, Eigentum an einer bestimmten Immobilie zu erwerben oder diese zu veräußern. In der Regel stellt die Erteilung einer solchen Einwilligung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, kein Problem dar und kann als Formsache angesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausländische Person kein Eigentum an Immobilien erwerben kann, die sich in einem Gebiet befinden, das zum Schutz der Interessen und der Sicherheit der Republik Kroatien gesetzlich zu einem Gebiet erklärt wurde, auf das Ausländer kein Eigentumsrecht haben können, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

 

Ausländer, die Staatsbürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind

Bürger und juristische Personen mit Sitz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwerben das Eigentumsrecht unter den gleichen Voraussetzungen wie für den Erwerb von Eigentumsrechten für Bürger der Republik Kroatien und juristische Personen mit Sitz in der Republik Kroatien. Eine Ausnahme vom Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in der Republik Kroatien unter den Voraussetzungen, die für kroatische Staatsbürger gelten, sind Immobilien in befreiten Gebieten, d. h. landwirtschaftliche Flächen, die durch ein Sondergesetz bestimmt sind, und geschützte Teile der Natur gemäß einem Sondergesetz.